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Urteil - Teure Karten auf der Homepage PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 21. Dezember 2009 um 18:58 Uhr
Wer auf seiner eigenen Homepage Bilder fremder Straßenkarten abbildet, muss empfindliche Geldstrafen fürchten. Auch die Angabe des Urhebers schützt davor nicht, urteilte ein Gericht.








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