BGH gibt Unternehmen recht - Unitymedia darf Ihren Router für öffentliche Hotspots nutzen
Unitymedia nutzt WLAN-Router seiner Kunden für teilöffentliche Hotspots. Dafür braucht das Unternehmen keine Zustimmung, die Kunden müssen aber widersprechen dürfen. Die Verbraucherzentrale kommt mit ihrer Kritik an dieser Praxis beim BGH nicht durch.
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