BGH-Urteil - Geheimdienste dürfen sogenannte stille SMS verschicken
Geheimdienste dürfen sogenannte stille SMS verschicken, um die Mobilfunkgeräte von Straftätern zu orten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag schriftlich veröffentlichten Beschluss.
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