EuGH - Gewerbetreibende haften nicht für offenes WLAN
Im Juni hatte der Bundestag entschieden, die Störerhaftung in Deutschland abzuschaffen. Experten kritisierten jedoch einige Unsicherheiten in der neuen Regelung. Nun hat der Europäische Gerichtshof Klarheit geschaffen: Unternehmen haften nicht für ihr WLAN.
Powered by Suchmaschinenoptimierung