EuGH-Urteil - Anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland rechtswidrig
Telekommunikationsanbieter und Internetprovider dürfen in der EU die Daten ihrer Kunden nicht auf Vorrat speichern. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Eine Ausnahme sei nur bei strengen Voraussetzungen möglich.
Powered by Vergleichsportal