Sogar abschalten ist erlaubt - Bundesnetzagentur-Urteil: Telekom darf Glasfaser-Anschlüsse der Konkurrenz drosseln
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom das Recht eingeräumt, Glasfaser-Unternehmen auszubremsen. Und zwar immer dann, wenn Glasfaserleitungen schnelle Vectoring-Leitungen durch Frequenzüberlagerungen stören. Die Telekom-Konkurrenz befürchtet am Breitbandmarkt abgehängt zu werden.
Powered by Finanznachrichten